Diensthaftpflicht
Versicherung

Speziell für den öffentlichen Dienst

Beamte haften für Schäden,

die während der Dienstzeit Dritten zugefügt werden.

——   Schützt vor Regressansprüchen durch die eigene Behörde bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Feuerwehrmann, Lehrer oder Polizist – wer als Beamter oder im öffentlichen Dienst arbeitet, muss täglich damit rechnen Fehler zu machen. Oftmals übernimmt die Behörde die Haftung, doch nicht immer ist das der Fall. Wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann Ihr Dienstherr Sie in Regress nehmen. Ein Beispiel ist die Verletzung der Aufsichtspflicht als Lehrer oder das Handytelefonat des Beamten während einer Dienstfahrt und der dadurch verschuldete Unfall. Hier benötigen sie speziell an ihre Berufsgruppe angepasste Versicherungslösungen um Sie vor Schadensatzanforderungen und Regressansprüchen zu schützen. Da die private Haftpflichtversicherung Schäden, die während der Ausübung des Dienstes entstehen, nicht abdeckt, lässt sich die Deckung problemlos mit einer Diensthaftpflichtversicherung erweitern. Umgekehrt ist es nicht möglich, da die private Haftpflicht Voraussetzung für die Diensthaftpflicht ist.   ——

Überblick

Schutz vor Regressansprüchen

Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit kann ihr Dienstherr Regressansprüche geltend machen. Hier schützt Sie die Diensthaftpflichtversicherung davor, für den entstandenen Schaden finanziell aufkommen zu müssen.
    

Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit

Sicher im Job – Die Diensthaftpflichtversicherung haftet auch bei Fahrlässigkeit oder Verlust von fremden Schlüsseln.
       

Bis zu 3 Jahren gültig

Die Diensthaftpflichtversicherung ist bis zu drei Jahre gültig.
      

Deckung gilt auch bei Auslandsaufenthalt

Der Versicherungsschutz gilt auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt, sollte es dort zu Schäden kommen.

Individueller Versicherungsschutz für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes

Auch Beamte trifft die Verpflichtung, für Schäden zu haften. Eine Diensthaftpflichtversicherung kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung auf und ersetzt die Schäden sowie die Schadenersatzansprüche der Geschädigten. Wenn ein Beamter seine Amtspflicht verletzt, liegt die Verantwortung grundsätzlich beim Dienstherren und Schäden, die während der Dienstzeit passieren, von diesem zu tragen. Anders sieht die Sache jedoch bei grober Fahrlässigkeit aus, denn hier hat der Dienstherr das Recht, den Verursacher zur Kasse zu bitten. Dies gilt auch für Angestellte im öffentlichen Dienst. Damit Sie den Schaden nicht selbst tragen müssen, empfehlen wir eine Diensthaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist für jeden Beamten, ob Mitarbeiter im Schul- und Sozialdienst, in der Stadtverwaltung, bei Polizei und Feuerwehr sowie Soldaten. Der Feuerwehrmann, der bei Löschaktion eine unbeteiligte Person verletzt, muss für den Schaden aufkommen. Hier greift die Diensthaftpflichtversicherung und entschädigt, wenn ein ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Sie besteht.

FAQ

Fragen rund um die

Diensthaftpflichtversicherung

Die Police schützt Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes vor Regressansprüchen durch ihren Dienstherren, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde. Es gilt eine Versicherungssumme bis 12,5 Millionen Euro, auch Gerichtskosten werden übernommen. Die Deckung gilt auch bei vorübergehend im Ausland aufhalten und es dort zu Schäden kommt

Der Versicherungsschutz gilt sowohl in Deutschland als auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt, sollte es dort zu Schäden kommen.

Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst (im Verwaltungsdienst hoheitlich tätig), Lehrer an öffentlichen Schulen aller Art, Erzieher in Kindergärten, Geistliche, Gemeindeschwestern und übrige soziale Berufe im Gesundheitswesen, Beamte und Angestellte in Gewerbeaufsichtsämtern, Forstbeamte und Forstangestellte, Polizeibeamte

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