Unbeschwert und sorgenfrei auf Reisen gehen
Die Reiseversicherungen der DENIZ Versicherungsagentur bieten Ihnen weltweiten Schutz für Ihre Reisen. Wir sind Spezialisten auf diesem Gebiet und wurden vielfach ausgezeichnet. Unsere maßgeschneiderten Lösungen ermöglichen es Ihnen, die schönste Zeit des Jahres sorgenfrei und unbeschwert zu erleben.
Egal, ob Sie einmalige oder zahlreiche Reisen unternehmen, unsere Versicherung passt sich Ihren Bedürfnissen an.
In Zeiten von Pandemien sind Sie mit unserer Versicherung sicher abgedeckt, denn sie umfasst auch Erkrankungen an COVID-19.
Im Krankheitsfall tragen Sie keine Selbstbeteiligung, und wir übernehmen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland.
Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz sind inbegriffen.
Im Fall eines Krankentransports zur nächsten Klinik oder eines medizinisch sinnvollen Rücktransports ins Heimatland sind Sie abgesichert.
Unser mehrsprachiges Notfall-Service-Team steht Ihnen rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung und hilft bei der Suche nach Ärzten in Ihrer Sprache.
Bei stationärer Behandlung organisieren wir die Unterbringungskosten für mitversicherte Begleitpersonen, was besonders nützlich ist, wenn Sie mit Kindern reisen.
Familien, Paare und Reisegruppen ab 10 Personen (bei Bahnreisen ab 6 Personen) profitieren von besonders günstigen Prämien.
Tipp: Bei unserer Auslandskrankenversicherung entfällt die Selbstbeteiligung. Sie haben die Flexibilität, die Versicherung jederzeit vor Reiseantritt abzuschließen. Bei der einmaligen Auslandskrankenversicherung haben Sie die Wahl zwischen weltweiter Gültigkeit inklusive USA/Kanada oder weltweiter Gültigkeit ohne USA/Kanada. Im Gegensatz dazu gilt die Jahres-Auslandskrankenversicherung immer weltweit.
Die medizinischen Kosten im Ausland können erheblich sein. Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Belastungen, die bei ärztlicher Behandlung im Ausland entstehen können. Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der Europäischen Union einige Leistungen abdeckt, ist diese oft nur begrenzt und deckt nicht alle Kosten. Bei Reisen in entfernte Länder übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Arztleistungen. Die medizinische Versorgung im Ausland kann deutlich teurer sein als in Deutschland. Um Ihre Reisen sorgenfrei zu genießen, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Diese bietet umfassenden Schutz und deckt auch Zusatzleistungen wie einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland.
Sie können die Auslandskrankenversicherung jederzeit vor Reiseantritt abschließen. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Sie die Prämie bezahlen, und endet automatisch zum vereinbarten Ablauftermin. Unsere Jahres-Auslandskrankenversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie den Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf kündigen.
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Sie Ihr Wohnsitzland verlassen, und endet spätestens bei der Rückkehr in Ihr Wohnsitzland. Dies gilt für alle Hin- und Rückreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern.
Nein, es gibt keine Selbstbeteiligungskosten bei unserer Auslandskrankenversicherung. Sie sind zu 100 % geschützt.
Bei einer einmaligen Auslandskrankenversicherung profitieren Gruppen von besonders günstigen Konditionen. Eine geschlossene Reisegruppe besteht aus mindestens 10 Personen (bei Bahnreisen mindestens 6 Personen). Die Gruppe muss denselben Reisetermin, dasselbe Reiseziel und dieselbe Reise gemeinsam gebucht haben. Beispiele für geschlossene Reisegruppen sind Vereine, Clubs oder Schulklassen.
Die Auslandskrankenversicherung für eine Reise endet automatisch zum vereinbarten Ablauftermin. Jahres-Reiseversicherungen verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht mindestens einen Monat vor Ablauf kündigen. Wenn Ihre Reise unvorhergesehen länger dauert, bleibt der Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung bis zum Ende Ihrer Reise bestehen, jedoch können hierfür zusätzliche Prämien anfallen.
Wenn Sie während Ihrer Auslandsreise erkranken und eine Auslandsreiseversicherung bei der DENIZ Versicherungsagentur abgeschlossen haben, sind Sie in guten Händen. Unser Notfall-Service-Team steht Ihnen rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung und hilft Ihnen bei der Auswahl von Ärzten sowie bei der Bereitstellung schneller und unkomplizierter Unterstützung. Der Notfall-Service ist mehrsprachig besetzt.
Für Reisen in die USA oder nach Kanada müssen Sie diese Länder in unserer Buchungsstrecke zur Auslandskrankenversicherung auswählen. Dadurch sind die Kosten für medizinische Behandlungen oder stationäre Aufenthalte in beiden Ländern abgesichert. Wenn Ihre Reise nicht in Nordamerika stattfindet, können Sie die USA und Kanada ausschließen. Bei Jahres-Auslandskrankenversicherungen gilt der Versicherungsschutz für Aufenthalte in den USA und Kanada immer.
Wenn Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei der DENIZ Versicherungsagentur abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Die medizinisch notwendigen Behandlungskosten vor Ort, auch im Zusammenhang mit COVID-19, sind grundsätzlich versichert. Behandlungskosten und Erkrankungen, die durch COVID-19 verursacht wurden, sind ebenfalls abgedeckt. Dies gilt auch seit der Einstufung des Coronavirus durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hat ebenfalls keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz.
Jetzt abschließen und sorgenfrei reisen!
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich jetzt abzusichern und Ihre Reisen ohne Sorgen zu genießen. Schließen Sie noch heute Ihre Auslandskrankenversicherung ab und profitieren Sie von unserem ausgezeichneten Versicherungsschutz.
Sorgenfreie Reisen dank unserer Reiserücktrittsversicherung
Für den Fall, dass Sie Ihre geplante Reise aus unvorhergesehenen Gründen stornieren müssen, bietet unsere Reiserücktrittsversicherung einen umfassenden Schutz. Mit dieser Versicherung erhalten Sie eine Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten, die bei Reiseabsagen entstehen können. Unsere Reiserücktrittsversicherung ist vielseitig und bietet Familien- sowie Jahres-Tarife an. Besonders attraktiv sind unsere vergünstigten Beiträge für Last-Minute-Reisen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung mit einem Corona-Zusatzschutz abzuschließen.
Optimaler Schutz für Ihre gebuchte Reise
Unsere Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Belastungen, die durch unerwartete Umstände entstehen können, die dazu führen, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können. Wir bieten Ihnen nicht nur Schutz vor Reiseantritt, sondern auch während Ihres Urlaubs mit unserer Urlaubsgarantie. Dieser Schutz gilt weltweit. Der Abschluss einer Jahres-Rücktrittsversicherung kann sich bereits ab der zweiten Reise im Jahr lohnen und ist selbstverständlich zu günstigen Konditionen mit der Urlaubsgarantie kombinierbar. Mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung können Sie das ganze Jahr über beliebig oft sorglos reisen, ohne sich Gedanken über hohe Reiserücktrittskosten machen zu müssen.
Im Fall einer Reiseabsage aus versicherten Gründen, wie schwerer Krankheit, Impfunverträglichkeit, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit oder Schwangerschaft, erstatten wir Ihnen die anfallenden Stornokosten.
Falls Sie aus einem versicherten Grund Ihre Reise verspätet antreten und dadurch zusätzliche Kosten entstehen, wie Mehrkosten für die Hinreise oder nicht genutzte Reiseleistungen, werden diese bis zum versicherten Reisepreis erstattet.
Sie erhalten ohne Angabe von Gründen eine Erstattung der Umbuchungskosten, wenn Sie Ihre Reise bis 42 Tage vor Reisebeginn umbuchen. Bei Umbuchungen aus versicherten Gründen werden die Kosten ebenfalls erstattet.
Entscheiden Sie sich für die Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie und müssen Ihre Reise innerhalb der ersten Reisehälfte abbrechen, erstatten wir Ihnen den gesamten Reisepreis. Bei einem Abbruch in der zweiten Reisehälfte erstatten wir nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Kosten bei verlängerter Reise aufgrund von Naturkatastrophen.
Mit unserer Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind Sie das ganze Jahr über geschützt und können beliebig oft reisen.
Schließen Sie unsere Reiserücktrittsversicherungen einfach und schnell online ab und finden Sie die passende Versicherung durch einen Vergleich unserer Leistungen.
Zusätzlicher Schutz für Stornokosten und Reisekosten während der Reise bei häuslicher Isolation, Quarantäne oder Beförderungsverweigerung aufgrund von COVID-19.
Wählen Sie optional Camping-Urlaub Plus Europa für Camper oder Aktiv-Urlaub Plus für sportliche Aktivitäten.
Familien mit mindestens einem mitreisenden Kind unter 21 Jahren können den günstigen Familientarif nutzen. Auch Gruppen ab 10 Personen (bei Bahnreisen ab 6 Personen) erhalten attraktive Preise.
Für Camper bieten wir Zusatzschutz bei Ausfällen von Camping-Fahrzeugen oder überbuchten Campingplätzen.
Sportgeräte, die vor der Reise verloren gehen oder beschädigt werden, sind zusätzlich abgedeckt. Die Reiseabbruch-Versicherung wird bei Verlust oder Beschädigung von teuren Sportgeräten erweitert.
Wenn Sie keinen Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen zahlen möchten, schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt ab.
Jetzt handeln und Ihre Reisen sorgenfrei genießen
Sichern Sie sich noch heute den optimalen Schutz für Ihre gebuchte Reise mit unserer Reiserücktrittsversicherung. Bei unerwarteten Ereignissen sind wir für Sie da, um Ihnen die finanzielle Last von Stornokosten abzunehmen. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihre Reisen sorglos anzutreten.
Corona-Reiseschutz für zusätzliche Sicherheit
Erweitern Sie Ihren Schutz, indem Sie den Corona-Reiseschutz separat für jede Reise abschließen. Dieser Schutz gilt bis zu 45 Tage pro Reise und deckt Stornokosten sowie Reisekosten während häuslicher Isolation, Quarantäne oder Beförderungsverweigerung aufgrund von COVID-19. Der Corona-Reiseschutz bietet Sicherheit, auch bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Ja, das ist ein versichertes Ereignis. Die Versicherung deckt den Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung. Zur Prüfung Ihres Anspruchs benötigen wir ein aussagekräftiges ärztliches Attest.
Die Reiserücktrittsversicherung steht Ihnen in folgenden Fällen zur Verfügung:
Die Urlaubsgarantie, Ihre Reiseabbruch-Versicherung, ist in folgenden Fällen für Sie da:
Zur Gruppe der versicherten Personen gehören:
In der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligungskosten. Bei der einmaligen Reisekostenversicherung müssen Sie keine Selbstbeteiligung zahlen, außer bei ambulant behandelten Erkrankungen. Sie können den Selbstbehalt optional auch durch die Selbstbehaltsübernahme-Versicherung ausschließen.
Idealerweise sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung gleichzeitig mit Ihrer Reisebuchung abschließen, um sofort abgesichert zu sein. Der Vertragsabschluss sollte spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Last-Minute-Buchungen können bis zum 3. Werktag nach der Buchung versichert werden. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung gilt für alle Reisen nach Abschluss der Versicherung. Bereits vor Abschluss gebuchte Reisen sind ebenfalls versichert, wenn zwischen dem Versicherungsabschluss und dem Reisebeginn maximal 30 Tage liegen.
Ja, die Versicherung übernimmt die Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund umbuchen müssen. Bei einer Umbuchung aus anderen Gründen bis zu 42 Tage vor Reiseantritt werden Ihnen die Umbuchungskosten erstattet.
Ja, Schiffsreisen und Kreuzfahrten sind zusätzlich geschützt. Wenn Sie aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden Ihr Kreuzfahrtschiff verpassen, erstattet Ihnen die Reisekostenversicherung notwendige Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten. Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen für Schiffsreisen von denen anderer Reisen abweichen können.
Die Jahres-Reiseversicherungen verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf kündigen.
Ja, Sie können für eine bestimmte Reise einen höheren Reisepreis vereinbaren, wenn Sie eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit einem niedrigeren Reisepreis abgeschlossen haben und einmalig eine teurere Reise buchen. Bitte wenden Sie sich an unsere Service-Hotline für weitere Informationen und Unterstützung.
Sicherheit in turbulenten Zeiten
Sie sind sich noch unsicher bei der Buchung Ihrer nächsten Reise? Wir verstehen Ihre Bedenken und möchten Sie auch in unsicheren Zeiten bestmöglich absichern. Viele Leistungen im Zusammenhang mit Corona sind bereits in unseren Versicherungsprodukten enthalten, einschließlich der Abdeckung von Covid-19, sogar während einer Pandemie. Mit unserem speziellen Corona-Reiseschutz können Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz, wie die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie), optimal ergänzen. Dies bietet Ihnen Sicherheit, falls Sie sich in häusliche Quarantäne begeben müssen oder die Beförderung durch Ihre Fluggesellschaft verweigert wird. Schließen Sie diesen Zusatzschutz entweder gleichzeitig mit Ihrer Reiseversicherung ab oder sogar nachträglich. So profitieren Sie von einem leistungsstarken Rundum-Schutz für Ihre nächste Reise.
Bitte beachten Sie, dass der Corona-Reiseschutz nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung der DENIZ Versicherungsagentur für dieselbe Reise abgeschlossen werden kann.
Wenn Sie oder eine Risikoperson aufgrund einer behördlichen Anordnung oder einer Anweisung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) in eine persönliche häusliche Isolation (Quarantäne) müssen, erstatten wir Ihre Storno- und/oder Reise-Mehrkosten im Falle eines Reiserücktritts oder -abbruchs.
Sollte Ihnen oder einer Risikoperson am Tag der Hin- oder Rückreise die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjekts durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert werden, erhalten Sie Ihre Storno- und/oder Reise-Mehrkosten bei Reiserücktritt oder -abbruch zurückerstattet.
Der Corona-Reiseschutz kommt ohne Selbstbeteiligung aus, sodass keine zusätzlichen Kosten für Sie entstehen.
Sie haben die Möglichkeit, den Corona-Reiseschutz entweder zusammen mit Ihrer Reiseversicherung oder separat abzuschließen. Auch nachträglich können Sie Ihren bestehenden Reiseschutz bei der DENIZ Versicherungsagentur innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ergänzen. Bei Last-Minute-Reisen (Reisebuchung und Reiseantritt innerhalb von 30 oder weniger Tagen) muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
Der Corona-Reiseschutz gilt für Reisen weltweit und deckt alle Reisearten ab.
Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Reiseschutz als Familie ab (maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind unter 21 Jahre) und profitieren Sie von einem günstigen Familientarif.
Warum den Corona-Reiseschutz zur Reiserücktrittsversicherung (mit oder ohne Urlaubsgarantie) hinzufügen?
Der Corona-Reiseschutz bietet eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung, sei es mit oder ohne Urlaubsgarantie. In Zeiten, die von der Unsicherheit rund um das Coronavirus geprägt sind, sind Sie mit diesem Zusatzschutz noch besser abgesichert. Hier sind die Gründe, warum Sie den Corona-Reiseschutz in Betracht ziehen sollten:
Planen Sie Ihren Urlaub ohne Risiko und sichern Sie sich mit dem Corona-Reiseschutz eine zusätzliche Sicherheit in ungewissen Zeiten. Ihr Wohlbefinden und Ihre finanzielle Absicherung stehen für uns an erster Stelle. Schließen Sie den Corona-Reiseschutz zusammen mit Ihrer Reiseversicherung ab oder kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Der Corona-Reiseschutz kann problemlos mit verschiedenen Reiseversicherungen kombiniert werden, darunter:
Wenn Sie bereits eine einmalige Reiseversicherung oder eine Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der DENIZ Versicherungsagentur abgeschlossen haben, besteht auch die Möglichkeit, den Corona-Reiseschutz separat hinzuzufügen.
Ja, der Corona-Reiseschutz gilt auch für Schiffsreisen, sodass Sie Ihre Reise bedenkenlos genießen können.
Ja, der Corona-Reiseschutz bietet Schutz, wenn bei Ihnen oder einer Risikoperson der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion besteht. Dies gilt, wenn Sie auf behördliche Anordnung in Quarantäne müssen oder Ihnen die Beförderung verweigert wird.
Um eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten, sollten Sie den Corona-Reiseschutz spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Wenn Ihre Reisebuchung und Reiseantritt innerhalb von 30 Tagen oder weniger liegen, ist der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erforderlich.
Ja, der Corona-Reiseschutz bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn vor Reisebeginn eine coronabedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands für Ihr Reiseziel besteht. Beachten Sie jedoch, dass eine Stornierung aufgrund einer Reisewarnung kein versichertes Ereignis im Rahmen der Reise-Rücktrittsversicherung und der Urlaubsgarantie darstellt. In solchen Fällen empfehlen wir, Kontakt mit Ihrem Veranstalter oder Ihrer Buchungsstelle aufzunehmen und eine Umbuchung zu prüfen.
Nein, der Corona-Reiseschutz deckt keine behördlich angeordneten lokalen, regionalen oder überregionalen Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen ab.
Nein, der Corona-Reiseschutz kann nicht für Gruppen abgeschlossen werden. Er gilt für Einzelpersonen und Familien (maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind unter 21 Jahren), die gemeinsam eine Reise gebucht haben.
Der Preis für den Corona-Reiseschutz richtet sich nach dem Reisepreis, ähnlich wie bei der Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Urlaubsgarantie. Der Schutz erstreckt sich auf Reisen mit einer Dauer von bis zu 45 Tagen.
Ja, Sie können den Corona-Reiseschutz zusätzlich pro Reise abschließen. Der Schutz wird jeweils für die entsprechende Reise aktiviert und muss nicht gekündigt werden, da er nach Abschluss der Reise automatisch ausläuft.
Nein, der Corona-Reiseschutz greift nur im Falle von Quarantäne, nicht jedoch bei einem allgemein hohen Ansteckungsrisiko oder der Angst vor einer Erkrankung.
Risikopersonen umfassen Personen, die entweder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder gemeinsam mit Ihnen eine Reise gebucht haben. Der Schutz gilt für bis zu 6 versicherte Personen (bei Familienprämien nicht mehr als 2 Familien), die gemeinsam reisen.
Im Schadenfall können Sie eine Schadenanzeige verwenden. Wir benötigen von Ihnen die Kopie der Buchungsbestätigung und des Versicherungsnachweises, Adressdaten des Versicherungsnehmers sowie Ihre Bankverbindung für Erstattungen.
Füllen Sie einfach kurz das Formular aus. Wir rufen gerne zurück.
DENIZ Versicherungsagentur
Am Wassermann 29
50829 Köln
Kontakt
Telefon: 0221 4069535
E-Mail: info@dpvk.de
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Montag – Freitag 10:00 – 18:00
oder individueller Absprache