Sind Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, tritt für diese Forderungen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der DPVK ein.
Ein gutes Polster - Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt pauschal 12,5 Mio. €. Für Umweltschäden sind es 3 Mio. € Deckungssumme.
Wir sind für Sie da, wenn Ihr Mieter einen Schaden von über 2.500 € verursacht, ohne dafür zahlen zu können. Wir haften auch im Forderungsfall.
Sind Sie im Besitz einer Immobilie, müssen Sie sicherstellen, dass niemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Wer also die sogenannte Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, kann schnell für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden haftbar gemacht werden. Die finanziellen Folgen können schwerwiegend sein.
Bei Nutzung, insbesondere bei Vermietung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern und für unbebaute Grundstücke besteht Versicherungsschutz über eine Haftpflichtversicherung nur für private Haus- und Grundbesitzer. Wer also eine der genannten Immobilien besitzt und vermietet, der muss über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nachdenken, denn Schäden durch vereiste Gehwege oder herunterfallende Dachziegel ersetzt die private Haftpflicht nicht mehr.
Versichert sind auch alle Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages Tätigkeiten in der Immobilie ausüben, wie z. B. Reinigungskräfte, Verwalter und Gartenpfleger.
Grundstückseigentümer haben also die Sorgfaltspflicht, dass von ihrem Besitz keine Gefahr für Dritte ausgeht. Somit ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absolut sinnvoll.
Die Police schützt Sie als Haus- und Grundbesitzer bei Schäden Dritter auf Ihrem Grundstück. Bis zu einer Versicherungssumme von 12,5 Mio. Euro sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden eingeschlossen. Auch
Abwasser- und Umweltschäden sowie Schäden bei Umbauarbeiten sind Teil der Deckung.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann entweder als Zusatzleistung in eine Privat- Haftpflichtversicherung aufgenommen oder aber als Einzelvertrag abgeschlossen werden.
Eine private Nutzung liegt vor, wenn der Anteil der gewerblichen Nutzungsfläche in Quadratmetern weniger als 50 % beträgt. Ist die Quote höher, müssen Sie eine Gewerbehaftpflichtversicherung abschließen. Versicherungsschutz durch eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht nur, wenn auf dem Grundstück ein Beruf oder Gewerbe ausgeübt wird. Als Haus- und/oder Grundstückseigentümer sind Sie für alle Schäden verantwortlich, die rund um Ihr Haus und/oder auf Ihrem Grundstück entstehen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihr Eigentum so zu sichern, dass keine Personen gefährdet werden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet Entschädigung für Fußgänger, die z. B. auf Eis stürzen und sich verletzen, oder für Schäden an Autos, die durch herabfallende Schindeln/Ziegelsteine verursacht werden.
Füllen Sie einfach kurz das Formular aus. Wir rufen gerne zurück.
DENIZ Versicherungsagentur
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