Umfassender Schutz vor Schadenersatzforderungen und Regressansprüchen.
Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit kann ihr Dienstherr Regressansprüche geltend machen. Hier schützt Sie die Diensthaftpflichtversicherung davor, für den entstandenen Schaden finanziell aufkommen zu müssen.
Feuerwehrmann, Lehrer oder Polizist – wer als Beamter oder im öffentlichen Dienst arbeitet, muss täglich damit rechnen Fehler zu machen. Oftmals übernimmt die Behörde die Haftung, doch nicht immer ist das der Fall. Wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann Ihr Dienstherr Sie in Regress nehmen. Ein Beispiel ist die Verletzung der Aufsichtspflicht als Lehrer oder das Handytelefonat des Beamten während einer Dienstfahrt und der dadurch verschuldete Unfall. Hier benötigen sie speziell an ihre Berufsgruppe angepasste Versicherungslösungen um Sie vor Schadensatzanforderungen und Regressansprüchen zu schützen. Da die private Haftpflichtversicherung Schäden, die während der Ausübung des Dienstes entstehen, nicht abdeckt, lässt sich die Deckung problemlos mit einer Diensthaftpflichtversicherung erweitern. Umgekehrt ist es nicht möglich, da die private Haftpflicht Voraussetzung für die Diensthaftpflicht ist.
Die Police schützt Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes vor Regressansprüchen durch ihren Dienstherren, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde. Es gilt eine Versicherungssumme bis 12,5 Millionen Euro, auch Gerichtskosten werden übernommen.
Die Deckung gilt auch bei vorübergehend im Ausland aufhalten und es dort zu Schäden kommt
Der Versicherungsschutz gilt sowohl in Deutschland als auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt, sollte es dort zu Schäden kommen.
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DENIZ Versicherungsagentur
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