Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der DPVK

Als BesitzerIn von Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Einfamilienhäusern, haften Sie, wenn Dritte auf Ihrem Grundstück  zu Schaden kommen.

Sind Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, tritt für diese Forderungen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der DPVK ein.

Ein gutes Polster - Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt pauschal 12,5 Mio. €. Für Umweltschäden sind es 3 Mio. € Deckungssumme.

Wir entschädigen bei Sachschäden durch Abwässer, sogar bei Rückstau des Straßenkanals.

Wir sind für Sie da, wenn Ihr Mieter einen Schaden von über 2.500 € verursacht, ohne dafür zahlen zu können. Wir haften auch im Forderungsfall.

Die optimale DPVK-Lösung für Haus- und Grundbesitzer.

Sind Sie im Besitz einer  Immobilie, müssen Sie sicherstellen, dass niemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Wer also die sogenannte Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, kann schnell für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden haftbar gemacht werden. Die finanziellen Folgen können schwerwiegend sein. 

Bei Nutzung, insbesondere bei Vermietung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern und für unbebaute Grundstücke besteht Versicherungsschutz über eine Haftpflichtversicherung nur für private Haus- und Grundbesitzer. Wer also eine der genannten Immobilien besitzt und vermietet, der muss über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nachdenken, denn Schäden durch vereiste Gehwege oder herunterfallende Dachziegel ersetzt die private Haftpflicht nicht mehr.
Versichert sind auch alle Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages Tätigkeiten in der Immobilie ausüben, wie z. B. Reinigungskräfte, Verwalter und Gartenpfleger. 
Grundstückseigentümer haben also die Sorgfaltspflicht, dass von ihrem Besitz keine Gefahr für Dritte ausgeht. Somit ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absolut sinnvoll.

Was umfasst die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die perfekte Rundum-Versicherung.

Eine private Nutzung liegt vor, wenn der Anteil der gewerblichen Nutzungsfläche in Quadratmetern weniger als 50 % beträgt. Ist die Quote höher, müssen Sie eine Gewerbehaftpflichtversicherung abschließen. Versicherungsschutz durch eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht nur, wenn auf dem Grundstück ein Beruf oder Gewerbe ausgeübt wird. Als Haus- und/oder Grundstückseigentümer sind Sie für alle Schäden verantwortlich, die rund um Ihr Haus und/oder auf Ihrem Grundstück entstehen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihr Eigentum so zu sichern, dass keine Personen gefährdet werden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet Entschädigung für Fußgänger, die z. B. auf Eis stürzen und sich verletzen, oder für Schäden an Autos, die durch herabfallende Schindeln/Ziegelsteine verursacht werden.